Zum Inhalt springen

Schule: Unterschied zwischen den Versionen

1 Byte hinzugefügt ,  24. Februar 2016
Zeile 243: Zeile 243:


Paragraf 13 Suchtmittelgesetz (SMG) gibt den Leitfaden für illegale Substanzen vor, der auch im Bereich des Bundesheers gilt.
Paragraf 13 Suchtmittelgesetz (SMG) gibt den Leitfaden für illegale Substanzen vor, der auch im Bereich des Bundesheers gilt.


====Plattform Gewaltprävention OÖ====
====Plattform Gewaltprävention OÖ====
312

Bearbeitungen