349
Bearbeitungen
Zeile 402: | Zeile 402: | ||
Die Erarbeitung eines schulinternen Handlungsmodells in Anlehnung an den § 13 des Suchtmittelgesetztes (SMG) („Helfen statt Strafen“) soll die Vorgehensweise im Anlassfall – vom Verdacht bis zur konkreten Hilfestellung – regeln. | Die Erarbeitung eines schulinternen Handlungsmodells in Anlehnung an den § 13 des Suchtmittelgesetztes (SMG) („Helfen statt Strafen“) soll die Vorgehensweise im Anlassfall – vom Verdacht bis zur konkreten Hilfestellung – regeln. | ||
===Angebote für Jugendliche=== | ===Angebote für Jugendliche=== |
Bearbeitungen